Im ersten Teil haben wir uns den Nachteilsausgleich bei dem Schwerbehindertenausweis angeschaut. Heute möchte ich dir den Nachteilsausgleich bei den einzelnen Pflegegraden aufzeigen.
Ja, ich weiß, ein etwas trockenes Thema. Auf der anderen Seite, je informierter du bist, desto besser für dein Kind und zusätzlich bist du sicherer in deinem Auftreten gegenüber dem Medizinischen Dienst. Also lass uns loslegen!
Wie du sicherlich schon weißt, gibt es in Deutschland 5 Pflegegrad, von ein bis fünf.
Über den Pflegestufenrechner oder den Pflegestufenrechner für Kinder kannst du schnell für euch herausbekommen, ob deinem Kind ein Pflegegrad zustehen würde. Wenn ja, kommt es auf den Grad an, welche Hilfen und Leistungen euch zustehen werden.
Erst einmal ein Überblick über die monatlichen bzw. jährlichen Leistungen in den einzelnen Graden:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Geldleistung ambulant (Pflegegeld) | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Sachleistung ambulang | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistung | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Leistungsbetrag stationär | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Verhinderungspflege | 1.612 €/Jahr | 1.612 €/Jahr | 1.612 €/Jahr | 1.612 €/Jahr | |
Kurzzeitpflege | 1.774 €/Jahr | 1.774 €/Jahr | 1.774 €/Jahr | 1.774 €/Jahr | |
Zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | |
Wohnraumanpassung | 4.000 € / Gesamt-maßnahme | 4.000 € / Gesamt-maßnahme | 4.000 € / Gesamt-maßnahme | 4.000 € / Gesamt-maßnahme | |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Stand 2023
Ich muss gleich dazu sagen, nicht jeder einzelne Betrag ist für alle abrufbar!
Was hinter den einzelnen Begriffen in der Tabelle steckt kommt jetzt.
Geldleistung ambulant (Pflegegeld)
Von Pflegegrad 2 – 5 hast du Anspruch auf Pflegegeld. Entweder für dich, weil du alleine dein Kind betreust, oder anteilig für einen Pflegedienst. Pflegegeld bekommst du immer, nur die Höhe kann variieren (siehe Kombination aus Geld- und Sachleistungen).
Sachleistung ambulant
Wenn du dich von einen professionellen Pflegedienst unterstützen lässt, kannst du zusätzlich von der Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe ist von jeweiligen Pflegegrad abhängig. Was gehört zu den Sachleistungen? Hier zählen körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme und ähnliches darunter. Das wirst du wahrscheinlich selbst machen. Doch jeder Fall ist unterschiedlich.
Dann gehören die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, wie Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme, Gestaltung des Alltags oder Unterstützung bei der Kommunikation, dazu. Kann sein, dass du dir hierfür Unterstützung holen möchtest. Da ist jedes Kind im Autismus-Spektrum sehr unterschiedlich.
Hilfe bei der Haushaltsführung wirst du wahrscheinlich auch nicht benötigen, aber unter Umständen pflegerische Anleitung, wie praktische Pflegetechniken oder grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen.
Kombination aus Geld- und Sachleistungen
Wenn du und ein ambulanter Pflegedienst dein Kind versorgen müssen, ist auch die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung möglich. Allerdings erhältst du nur noch anteilig das Pflegegeld. Hier gilt: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Betreuungs- und Entlastungsleistung
Dieser Betrag steht allen Pflegegraden zu, ist zweckgebunden und wird nur nachträglich ausbezahlt. Was heißt „zweckgebunden“? Zum Beispiel kannst du die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege auch über diesen Entlastungsbeitrag abrechnen. Das ist dann sinnvoll, wenn die Kosten höher sind, als der Betrag der Pflegekasse, der dir für diese Leistung zusteht. Auch den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege kannst du über diesen Betrag abrechnen.
Wichtiger Hinweis:
Diese 125 € monatlich können auch angespart werden. Sie verfallen nicht zum Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30.Juni des nächsten Jahres noch nutzen. Ab dem 01.01.25 steigt der Betrag auf 130,63 € an.
Tages- und Nachtpflege
Bei der Pflege stoßen die Angehörigen schnell an ihre eigenen Belastungsgrenzen. Die Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege. Sie greifen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn sie zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Leistungsbetrag stationär
Dieser Betrag wird ausgezahlt, wenn dein Kind stationär gepflegt werden muss und zwar länger als vier bis acht Wochen. Darunter greift die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist dafür vorgesehen, falls du länger erkrankst und dein Kind nicht selbst pflegen kannst. Dann hast du die Möglichkeit dir für die Zeit von vier Wochen (28 Tagen) einen Pflegedienst zu holen, der deine Aufgaben in der Zeit übernimmt. 1.612 € Zuschuss sind dafür im Jahr vorgesehen.
Wichtiger Hinweis:
Während dieser Zeit bekommst du das halbe Pflegegeld, bis zu sechs Wochen, wenn du keine Kurzzeitpflege in dem Jahr in Anspruch nimmst. Dann hast du einen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege und bekommst dann einen Zuschuss bis zu 2.418 € im Jahr.
Kurzzeitpflege
Benötigt dein Kind, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, weiterhin professionelle Pflege, erhält es von der Pflegekasse für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr max. 1.774 € Zuschuss.
Wichtiger Hinweis:
Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst nutzt (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub), kann für eine Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.386 € Zuschuss für bis zu acht Wochen im Jahr bekommen. Während dieser acht Wochen bekommst du als pflegende Angehörige noch das halbe Pflegegeld.
Verbrauch bestimmter Pflegemittel
Hier zählen alle Hilfsmittel zum Verbrauch darunter, die auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden können. Alle Produkte dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern. Darunter fallen, Desinfektionsmittel für die Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz u.ä.
Hausnotruf
Den Hausnotruf wirst du aller Wahrscheinlichkeit nicht benötigen, doch ich wollte ihn der Vollständigkeit mit aufführen.
Wohnraumanpassung
Manchmal ist es nötig, seinen Wohnraum auf die Bedürfnisse anzupassen. Bei den meisten Autisten wird das nicht nötig sein. Hierunter fällt zum Beispiel ein Treppenlift oder eine barrierefreie Wohnung / Bad.
Wichtiger Hinweis:
Nur bei einer Verschlechterung hat man wieder Anspruch auf diese Leistung. Du kannst also nicht jedes Jahr ein bisschen umbauen.
Wohngruppenzuschuss
Wird erst interessant, wenn dein Kind bereits Volljährig ist, alleine wohnen möchte oder muss und nicht alleine wohnen kann. Für Autisten gibt es spezielle Wohngruppen.
Na gut, wirklich kurz ist dieser Artikel nicht geworden! 😅 Ich danke dir, dass du bis hier durchgehalten hast und hoffe, dass du, trotz des trockenen Themas, nun etwas mehr durchblickst!
Ich wünsche dir und deinem Kind alles erdenklich Gute! Dir wünsche ich vor allem Kraft und Energie, um all die Aufgaben bewältigen zu können, die in deinem Alltag anstehen! Und ich wünsche dir, dass du immer wieder gut für dich selbst sorgst, damit dir Kraft und Energie erhalten bleiben.
Herzlichst, deine
PS. Der Nachteilsausgleich für dich als Elternteil ist, dass du zusätzlich Rentenpunkte sammelst, ab einem Pflegegrad 2, wenn du nicht Vollzeit arbeiten gehst. In meinen Augen kein uninteressanter Aspekt!