Leistungen der Krankenkassen

Wahrscheinlich ist total klar, was die Krankenkassen für Leistungen erbringen. Oder doch nicht? Ich weiß nicht wie es dir geht, doch mir ist nicht immer so ganz klar, was eine gesetzliche Krankenkasse nun an Leistungen zu erbringen hat und wo sie kann, aber nicht muss. Zumal das auch noch innerhalb der gesetzlichen Kassen unterschiedlich ist. 

Hier kurz zusammengefasst, was gesetzliche Krankenkassen leisten müssen:

  • Arzneimittel: alle verschreibungspflichtigen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind verordnungsfähig bei folgenden Ausnahmen:

          – für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

          – für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und

          – unabhängig vom Alter, wenn das Medikament als Standard-Therapie zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung erforderlich ist.

  • Heilmittel wie Krankengymnastik (auch besondere Methoden, wie z.B. Bobath oder Vojta),     Ergotherapie, Logopädie und Massagen
  • Hilfsmittel: Typische Hilfsmittel sind Hörgeräte, Prothesen und Rollstuhl. Kinder und Jugendliche haben für Sehhilfen uneingeschränkten Anspruch, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 
  • Häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  • Fahrkosten
  • Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder
  • Leistungen für Eltern, wie Krankengeld (wenn dein Kind erkrankt ist), eine Haushaltshilfe oder auch die Begleitung ins Krankenhaus.

Festgelegt ist das alles im Sozialgesetzbuch V.

Die privaten Krankenkassen weichen in ihrem Leistungsspektrum von den gesetzlichen Krankenkassen ab. Wie genau, entnimmst du, falls du privat versichert bist, deinem Vertrag.

Mein Tipp an dich:

Sollten dir bzw. deinem Kind Heil- und Hilfsmittel abgelehnt werden, lege unbedingt Widerspruch ein. Meist werden die Anträge dann bewilligt. Manche Hilfsmittel werden nicht von der Krankenkasse übernommen, dann prüfe, ob die Eingleiderungshilfe das übernehmen kann (sprich frage bei deinem Jugend- und/oder Sozialamt nach). Das ist immer dann möglich, wenn das Hilfsmittel für dein Kind eine Teilhabe ermöglicht.

Wenn du es ausführlicher brauchst, findest du in der Broschüre des bvkm „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ weitere Informationen. 

Doch meist genügt es, erst einmal wieder erinnert zu werden, was gehen müsste. Wie man sich dann für seine bzw. die Rechte des Kindes einsetzt, muss immer der Einzelfall zeigen. Nach meiner Erfahrung hilft meist schon reden. Ruf bei deiner Krankenkasse an, frag nach, lass dir erklären. Beim Hineininterpretieren kann man schnell auf dem Holzweg landen. Wenn du die Hintergründe erfahren hast, dann kannst du ganz anders agieren. Sollte reden nicht helfen, bleibt dir immer noch der Rechtsweg.

Ich wünsche dir und deiner Familie alles erdenklich Gute!

Herzlichst, deine

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