Für viele ist es eine große Hürde, einen Behindertenausweis für ihr Kind zu beantragen. Diese Eltern fragen sich, muss das wirklich sein? Sie haben die Gedanken, dann sei ihr Kind „gebrandmarkt“.
Geht es Dir auch so?
Ich kann Dir mit Sicherheit sagen, Dein Kind ist nicht gebrandmarkt! Es gibt kein „Tattoo auf die Stirn“ auf der steht „ich habe einen Behindertenausweis“! Aber Scherz bei Seite!
Jemand der im Rollstuhl sitzt fühlt sich auch nicht wirklich „behindert“, so wie wir das gerne mal im Kopf haben. Und doch wird dieser Mensch, weil er nicht auf seinen beiden Beinen laufen kann, daran gehindert, so am Leben teil zu nehmen, wie Du und ich das können. (Ich gehe jetzt davon aus, dass es auf Dich zutrifft – falls nicht, bitte entschuldige!)
Soll ich einen Behindertenausweis beantragen?
Mit Deinem autistischen Kind ist das ähnlich. Autismus zählt zu den „psychischen Erkrankungen“ und fällt somit unter die Behinderungen. Das ist ganz nüchtern betrachtet so festgelegt.
Natürlich ist mir bewusst, dass Du Dein Kind nicht nüchtern betrachten kannst. Das konnte ich auch nicht! Mein Sohn war 11 Jahre, als wir die Diagnose bekommen hatten und auf einmal sollte er „behindert“ sein. Das war er gestern doch noch nicht – oder doch?
Doch, wenn ich ganz ehrlich zu mir war, war er es schon vor der Diagnose. Nur ohne Diagnose zählte es nichts. Er hatte auch schon vorher Schwierigkeiten in der Schule. Er war zwar körperlich anwesend, doch die Lehrerin erreichte ihn selten. Er schrieb nicht mit und in der Grundschule war das kein Problem, denn er konnte den Stoff gut behalten und auch in Tests wiedergeben. Er war immer anders als die anderen und das, obwohl wir als Eltern gut mit ihm klar kamen.
Und genau aus diesem Grund, habe ich nie in Frage gestellt, ob wir diesen Antrag auf einen Behindertenausweis stellen oder nicht! Natürlich stellten wir einen Antrag auf einen Behindertenausweis! Denn es geht um einen Nachteilsausgleich!
Er musste härter Arbeiten, als die anderen Kinder, um gut durch die Regelschule durch zu kommen und der Behindertenausweis war seine Eintrittskarte, um anders in der Schule „gewertet“ zu werden. Um einen Schulhelfer zu bekommen. Um Sonderregelungen für die Schule, den Unterricht, die Klassenarbeiten und die Pausen (!) zu erhalten.
Wer erfährt von dem Ausweis?
Du brauchst diesen Ausweis nicht an die große Glocke hängen! Du musst Deinen Nachbarn nichts davon erzählen! Doch Du wirst diesen kleinen Ausweis zu schätzen lernen, wenn es um die Vorteile des Nachteilsausgleiches geht.
Ich möchte Dir Mut machen! Beantrage für Dein Kind diesen Behindertenausweis und lass Dich nicht zu wenig GdB (Grad der Behinderung) abspeisen, denn diese hat noch weitere Konsequenzen. Mehr dazu in einem anderen Artikel!
Brauchst Du Unterstützung oder es fehlt es Dir noch an Mut, dann melde Dich bei mir! Gemeinsam finden wir einen (Deinen 😉) Weg!
Herzlichst,
Deine