Pflegegrad – gibt es den nicht nur bei alten Menschen?

Natürlich kennen wir alle den Pflegegrad bei älteren Menschen! Doch bei Kindern? 

Genau, wir haben das nicht wirklich auf dem Schirm! Ein Kind, dass im Rollstuhl sitzt, da mag es noch eindeutig sein, aber ein Autist? Wo ist da die zusätzliche Pflegebedürftigkeit? Sind denn nicht alle Kinder perse pflegebedürftig?

Natürlich sind erst einmal alle Kinder pflegebedürftig! Je älter sie werden, desto weniger brauchen sie unsere Unterstützung und das ist auch gut so! Doch es gibt eben auch Kinder – und da gehören unsere Autisten dazu (!) – die entwickeln sich nicht ganz so wie andere Kinder. Das ist erst einmal wie es ist! Bitte versteh mich richtig, ich sehe das wertfrei! Und doch können die meisten Autisten nicht so an unserem gesellschaftlichen Leben teilhaben, wie es „normale“ Kinder tun. Das ist nicht besser oder schlechter, es ist einfach ein Fakt.

Unser Gesetzgeber hat für solche Fälle – auch wenn es oft nicht gut auf Kinder abgestimmt ist – Regelungen getroffen, die das Leben erleichtern sollen.

Der Pflegegrad gehört zu diesen Regelungen! 

Der Pflegegrad für Dein Kind?!

Also lass uns prüfen, ob Du für Dein Kind davon Gebrauch machen möchtest!

Welcher Pflegegrad Deinem Kind zusteht, kannst Du problemlos über den Pflegestufenrechner ermitteln. So erhältst Du erst einmal eine gute Orientierung, ob sich ein Antrag bei der Krankenkasse lohnt .

Folgende Kategorien werden im Pflegestufenrechner und später auch vom medizinischen Dienst abgefragt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • außerhäusliche Aktivitäten
  • Haushaltsführung

Natürlich treffen einige Dinge gar nicht zu und andere kann Dein Kind, auf Grund seines Alters, noch gar nicht können. Der medizinische Dienst kann das sehr wohl unterscheiden. Darüber mache Dir keine Gedanken.

Für Deinen Sprössling hat die Pflegestufe keine Auswirkung – schaden tut sie allerdings auch nicht 😉!

Welche auswirkung hat der Pflegegrad?

Für Dich, oder Euch als Eltern, hat die Pflegestufe sehr wohl eine Auswirkung. 

Hier ein Ausschnitt aus der Broschüre „Mein Kind ist behindert“ von Katja Kruse

Titelbild der Broschüre “Mein Kind ist behindert” von Katja Kruse

Unter Punkt B) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – I. Leistungen der Pflegeversicherung – 10. Leistungen für Pflegepersonen steht:

„Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson. Als Pflegeperson gilt,  wer einen pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt. Während der pflegerischen Tätigkeit ist die Pflegeperson in den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen und damit gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, versichert.

Ist die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig und umfasst die Pflege wenigstens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf regelmäßig mindesten zwei Tage in der Woche, entrichtet die Pflegeversicherung außerdem Beiträge an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der erforderliche Mindestpflegeaufwand muss nicht zwingend bei einem Pflegebedüftigen anfallen. Vielmehr können alle Pflegezeiten, die bei der Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen, entstehen, zusammengerechnet werden. Bei dem bzw. den Pflegebedürftigen muss mindesten der Pflegerad 2 anerkannt sein. Die Rentenversicherungsbeiträge werden auch für die Dauer des Erholungsurlaubs der Pflegeperson weitergezahlt. Die Pflegeperson kann sich darüber hinaus freiwillig selbst gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, haben ferner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, sich ganz oder teilweise für unterschiedliche Zeiträume von der Arbeit freistellen zu lassen, um in dieser Zeit die Pflege für einen nahen Angehörigen sicherzustellen. Nahe Angehörige sind z.B. Kinder, Eltern, Ehegatten und Geschwister. Der nahe Angehörige muss mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein. Während der pflegebedingten Freistellung darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Die folgenden drei Freistellungsmöglichkeiten gibt es:

  • Bis zu 10 Tage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akut auftretende Pflegesituation die Versorgung sicher zu stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt in dieser Zeit die Lohnersatz in Form des sogenannten Pflegeunterstützungsgeldes.
  • Bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Deine Firma mindestens 15 Mitarbeiter hat. In der Zeit kannst du ein zinsloses Darlehen beanspruchen, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern. (sogenannte Pflegezeit)
  • Über das Familienpflegezeitgesetz gibt des den Anspruch für eine Dauer von maximal 24 Monaten Deine Arbeitszeit auf ein Minimum von 15 Wochenstunden zu verkürzen. Voraussetzung: Dein Unternehmen hat mehr als 25 Beschäftigte. Währende der Familienpflegezeit hast Du an Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen deckt die Hälfte des durch die Arbeitsreduzierung fehlende Nettogehalts ab und muss im Anschluss zurückgezahlt werden.

Pflegezeit und Familienpflegezeit sind zusammen auf ein eGesamtdauer von 24 Monate begrenzt. Neben häuslicher Pflege ist bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen auch die außerhäusliche Betreuung einbezogen. Berufstätige Eltern können deshalb z.B. auch dann Pflegezeit oder Familienpflegezeit beanspruchen, wenn ihr pflegebedürftiges Kind in einem Hospiz versorgt wird.“

Ich weiß, das war jetzt viel! Auch wenn ich in der Aufzählung versucht habe Dich wieder persönlich anzusprechen und somit ein wenig vom Originaltext abgewichen bin.

Kurz zusammengefasst möchte ich Dir den Tipp geben, prüfe, ob Deinem Kind ein Pflegegrad zusteht. Wenn ja, beantrage ihn! Du und ich, wir wissen nicht, was du Zukunft bereit hält. Vielleicht ist das Problem auch mehr in Deinem Kopf? Falls Du das bemerken solltest, dann melde Dich gerne!

Ich unterstütze Dich und Deinen Partner / Deine Partnerin gerne!

Herzlichst, 

Deine  

Nach oben scrollen